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Anschlussfinanzierung

Immobilienfinanzierung - die zweite Runde

Immobilienfinanzierung - Abschlussfinanzierung

Nach Ablauf des Darlehens steht die Anschlussfinanzierung an

Die wenigsten Bauherren und Immobilien-Käufer können ihr Darlehen innerhalb der vereinbarten Zinsbindung vollständig tilgen. Dann steht für sie die so genannte Anschlussfinanzierung an. Bei dieser wird ein bestehendes Darlehen am Ende der Sollzinsbindung durch ein neues abgelöst. Dabei kann der Kunde wählen, ob er die neue Hypothek bei seiner bisherigen Bank aufnimmt oder den Darlehensgeber wechselt.

Prolongation

Von einer Prolongation ist die Rede, wenn der Kreditnehmer ein neues Darlehen bei derselben Bank aufnimmt. Experten raten dazu, sich auf jeden Fall Vergleichsangebote bei anderen Darlehensgebern einzuholen, um Möglichkeiten zu erkunden, die Baufinanzierung zu optimieren.

Umschuldung

Bei der so genannten Umschuldung wechselt der Kunde für die Anschlussfinanzierung das Kreditinstitut und nimmt dort ein neues Darlehen auf. Diese Möglichkeit ist mit etwas mehr Aufwand verbunden als eine Prolongation, kann sich aber rechnen. Denn letztendlich spart der Kunde bei besseren Konditionen viel Geld.

Welcher Weg auch gewählt wird, auf jeden Fall sollte er rechtzeitig beschritten und verschiedene Angebote eingeholt werden. Unüberlegte, übereilte Entscheidungen können teuer werden.

Vorratsdarlehen
Darlehensnehmer, die in Zeiten niedriger Hypothekenzinsen die Finanzierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung verlängern müssen, haben Glück. Welche Maßnahmen sind sinnvoll, wenn das Darlehen noch ein oder zwei Jahre läuft und mit steigenden Zinsen zu rechnen ist? Bei niedrigem Zinsniveau sollten Kunden über ein Vorratsdarlehen nachdenken.

Mit einem Vorratsdarlehen kann der Kreditnehmer den Zinssatz und weitere Konditionen der späteren Anschlussfinanzierung bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu sichern. Zins, Monatsrate und alle sonstigen Kreditkonditionen werden je nach Finanzierungsanbieter bis zu fünf Jahre im Voraus verbindlich festgelegt. Der Kreditnehmer weiß verlässlich, welche monatlichen Belastungen bei der weiteren Finanzierung seiner Immobilie künftig auf ihn zukommen werden.

Die Zeitspanne zwischen dem Vertragsabschluss und dem gewählten Beginn der Darlehenslaufzeit wird als Forward-Periode oder Vorlaufzeit bezeichnet. Die bisherige Immobilienfinanzierung läuft bis zur Fälligkeit weiter. Bis das Darlehen in Anspruch genommen wird, fallen keine Bereitstellungszinsen an. Die Kreditinstitute berechnen allerdings für jeden Monat „Wartezeit“ einen im voraus festgelegten Zinszuschlag.

Beim Vorratsdarlehen handelt es sich um eine Finanzierungsform, die dem Forward-Darlehen entspricht. Die meisten Kreditinstitute machen zwischen dem Vorratsdarlehen und einem Forward-Darlehen keinen Unterschied. Es gibt aber auch Banken, die zwischen beiden Finanzierungsarten unterscheiden.

„Sinnvoll ist ein Vorratsdarlehen für jeden Kreditnehmer, dessen Zinsbindung in den nächsten zwölf bis 60 Monaten ausläuft und der mit steigenden Zinsen rechnet beziehungsweise der sich vor dem Risiko steigender Zinsen schützen möchte“, erklärt finanztip.de.