Förderprogramme

Baufinanzierung mit günstigen Darlehen

Wer Förderprogramme nutzt, spart bares Geld

Wer eine Immobilie kauft oder baut, sollte sich vorab über die Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erkundigen. Auch für An- oder Umbaumaßnahmen stellt die KfW als Anstalt öffentlichen Rechts Fördermittel bereit. Verschiedene Programme unterstützen Maßnahmen für die energieeffiziente Sanierung von Haus und Wohnung. Eigentümer oder Vermieter von Ein- und Zweifamilienhäusern oder einer Eigentumswohnung können Zuschüsse für den altersgerechten Umbau beantragen.

Auch Maßnahmen zur Nutzung von erneuerbaren Energien werden in vielfältiger Weise im „KfW-Programm Erneuerbare Energien (270, 271, 272, 281, 282)“ gefördert. Teilweise ist es sogar möglich, Programme zu kombinieren. Bei den meisten muss die entsprechende Förderung vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Sie wird als Direkt- oder Tilgungszuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen gewährt.
Beantragt werden die Mittel entweder direkt bei der KfW oder bei der Hausbank. Die Hausbank prüft, ob für das Vorhaben ein KfW-Kredit genutzt werden kann, füllt den Kreditantrag aus und leitet ihn an die KfW weiter. Auf der KfW-Homepage finden Interessierte ausführliche Merkblätter für die unterschiedlichen Förderprogramme.

KfW-Förderprogramme der Wohnbaufinanzierung für private Bauherren

KfW-Wohneigentumsprogramm

Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss

Altersgerecht Umbauen - Zuschuss

KFW-Förderprogramme für private Bauherren und Wohnungsunternehmen

Energieeffizient Bauen

Energieeffizient Sanieren - Kredit

Die Fördertöpfe des Staates

Neben der Förderung durch die KfW gibt es weitere Möglichkeiten, die staatlichen Fördertöpfe in Anspruch zu nehmen.

Die Arbeitnehmersparzulage

Mit der Arbeitnehmersparzulage unterstützt der Staat Arbeitnehmer mit einem Bauspar-Vertrag. Ob die Arbeitnehmersparzulage beansprucht werden kann, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Die Grenzen liegen derzeit bei 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete.

Wer vermögenswirksame Leistungen auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält eine Arbeitnehmersparzulage von neun Prozent. Die maximal geförderte Sparleistung beträgt jährlich 470 Euro für Alleinstehende – bei einem Ehepaar bis zu 940 Euro.

Staatliche Förderung: Wohnungsbauprämie

Eine weitere Säule der Wohnungsbauförderung ist die Wohnungsbauprämie. Anspruchsberechtigt sind alle Bürger ab 16 Jahren mit einem Bausparvertrag. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Singles oder 51.200 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt. 8,8 Prozent Wohnungsbauprämie kann auf die Bausparsumme beantragt werden, bis zu einem Höchstbetrag von jährlich 512 Euro bei Alleinstehenden und 1.024 Euro bei Verheirateten.

Wohn-Riestern fürs eigene Heim

Mietfreies Wohnen wird als Baustein der privaten Altersvorsorge anerkannt. Daher kann angespartes Geld der Wohn-Riester-Förderung vollständig in den Bau oder Kauf einer Immobilie investiert werden. Der Staat fördert den Bau oder Kauf einer Immobilie nur dann mit Zulagen und Steuervorteilen, wenn Haus oder Wohnung anschließend selbst genutzt werden.

Möglich ist es außerdem, das Geld in Anteile an Wohnungsgenossenschaften zu investieren. Die staatlichen Zulagen können auch für die Tilgung von Wohnbau- und Bauspardarlehen verwendet werden.

Förderung durch die Länder – das Wohnraumförderungsgesetz

Jedes Bundesland hat ein eigenes Förderprogramm, das den Bau, Kauf oder die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum unterstützt. Geregelt ist dies im Wohnraumförderungsgesetz. Möglich sind beispielsweise zinslose oder zinsgünstige Darlehen, einmalige Baukostenzuschüsse oder Aufwendungshilfen, die laufende Kreditbelastungen senken.

Die Ausgestaltung und die entsprechenden Richtlinien, beispielsweise für Einkommensgrenzen, sind jedoch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Auch sind die Förderprogramme der einzelnen Länder oft zeitlich begrenzt. Und eine doppelte Förderung – durch Bundesmittel und zusätzlich durch Landesmittel – ist meist nicht möglich. Interessierte sollten sich also ausführlich informieren und beraten lassen, welche Förderleistungen sie in Anspruch nehmen können.