Mietspiegel der Stadt Münster

Was Wohnen kosten darf


Der Mietspiegel bietet Vergleichsmöglichkeiten

Wer wissen möchte, ob seine Miete angemessen ist, informiert sich am besten in den örtlichen Mietspiegeln. Nach Aussage des Deutschen Mieterbunds – dem Dachverband der deutschen Mietervereine – lassen sich damit die ortsüblichen Vergleichsmieten am sichersten und besten nachweisen. Der Mietspiegel ist gesetzlich definiert als eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, die für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den vorausgegangenen vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen der Betriebskosten abgesehen, geändert worden sind (§ 558 c BGB und § 558 Abs. 2 BGB).


„Bei Neuvertragsmieten ist der Mietspiegel eine Orientierungshilfe für eine eigenverantwortliche Festlegung der Miete unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften.
Beim Mieterhöhungsverlangen dient der Mietspiegel als ein Begründungsmittel für die ortsübliche Vergleichsmiete“, teilt das Amt für Wohnungswesen der Stadt Münster auf seiner Homepage mit.


Wenn Mieter und Eigentümer nämlich uneins sind, ob eine Mieterhöhung rechtens ist, zählt der Mietspiegel vor Gericht als Beweismittel erster Wahl. Der Mietspiegel der Stadt Münster gilt als „qualifizierter Mietspiegel im Sinne von § 558 d BGB“. Diese Mietspiegel sind nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden. Der Vermieter muss bei Mieterhöhungen auf dieses Zahlenwerk zurückgreifen. Bei einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung über die Mieterhöhung gilt die Vermutung, dass die Werte des Mietspiegels die ortsübliche Miete korrekt wiedergeben.

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