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Nebenkostenabrechnung bei Mietwohnungen

Nebenkostenabrechnung bei Mietwohnungen

Die „Zweite Miete“

Nebenkostenabrechnungen sollten genau geprüft werden

Sie wird auch die „Zweite Miete“ genannt: Die Nebenkosten des Wohnens steigen von Jahr zu Jahr weiter an und sind nicht selten Grund für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Und nicht ganz zu Unrecht. Fast jede zweite Nebenkostenabrechnung ist zu hoch, warnt der Deutsche Mieterbund. Zahlreiche Abrechnungen sind formal oder inhaltlich fehlerhaft. Was wird also unter Nebenkosten verstanden – auch Betriebskosten genannt?
Betriebskosten sind alle Kosten, die für eine Mietwohnung zusätzlich zur eigentlichen Miete (auch „Kaltmiete” oder „Grundmiete”) anfallen. Zunächst einmal gilt, dass Nebenkosten zusätzlich zur Miete nur dann zu zahlen sind, wenn es im Mietvertrag so vereinbart wurde. Meistens werden monatliche Vorauszahlungen vereinbart, über die jährlich abzurechnen ist.


Die Nebenkosten bestehen zunächst einmal aus den „warmen“ Betriebskosten, die bei einer Immobilie anfallen. Das sind Kosten für Heizung und Warmwasser sowie alle Positionen, die mit Heizanlage und Warmwasserbereitung zusammenhängen. Des Weiteren gibt es die „kalten“ Betriebskosten. Darunter werden man die Grundsteuer, Kosten für Abwasser und Wasser (Wasseruhr und Wassergeld) verstanden. Wenn es im Haus auch eine Wasseraufbereitungsanlage oder ähnliches gibt, so werden damit auch diese Kosten abgedeckt. Ferner kann der Vermieter Auslagen für den Aufzug, die Straßenreinigung und Müllabfuhr, Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Versicherungen, den Hausmeister, die Gemeinschaftsantenne oder das Breitbandkabel auf die Mieter umlegen. Gibt es in einem Mietshaus gemeinschaftliche Waschmaschinen, werden auch die Kosten für Strom und Wartung der Geräte angerechnet.

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Auch die im Mietvertrag mit „Sonstiges“ bezeichneten Posten, etwa Sauna und Schwimmbad oder ein Veranstaltungsraum, können als Betriebskosten aufgeführt werden.
Wer sich informieren möchte, welche Summen für die Nebenkostenabrechnung von Immobilien angemessen sind, kann sich am Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (DMB) orientieren. „Mieter zahlen in Deutschland durchschnittlich 2,16 Euro pro Quadratmeter im Monat für Betriebskosten. Werden alle denkbaren Betriebskostenarten zusammengerechnet, kann die so genannte zweite Miete bis zu 2,91 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen“, lautet das Ergebnis des aktuellen Betriebskostenspiegels, den der Deutsche Mieterbund auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2008 vorlegt. Als Ausblick für das Jahr 2009/2010 prognostiziert er, dass sich „die Achterbahnfahrt, insbesondere bei den Kosten für Heizung und Warmwasser“ fortsetzt.


„Im Jahr 2010 zeichnet sich ab, dass die Gaspreise weiter sinken, die Ölpreise aber wieder spürbar anziehen. Gleichzeitig sind die ersten Wochen 2010 noch einmal spürbar kälter gewesen als 2009. Demzufolge ist 2010 dann wieder mit einem Anstieg der Heizkosten zu rechnen“, heißt es im Bericht des Deutschen Mieterbundes.